Rechtsprechung
BGH, 13.02.2014 - IX ZR 125/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; ZPO § 544 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Regressprozess gegen einen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 14.02.2012 - 12 O 501/10
- OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
- BGH, 13.02.2014 - IX ZR 125/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 13.02.2014 - IX ZR 125/13
Dabei setzt eine ordnungsgemäße Darlegung der Zulassungsgründe nach § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO voraus, dass der Beschwerdeführer die Gründe, auf die er die Beschwerde stützt, benennt und zu deren Voraussetzungen so substantiiert vorträgt, dass das Revisionsgericht allein anhand der Lektüre der Beschwerdebegründung und des Berufungsurteils die Voraussetzungen der Zulassung prüfen kann (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185). - BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02
Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 13.02.2014 - IX ZR 125/13
Der Bundesgerichtshof befasst sich nur mit den Revisionszulassungsgründen, die in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert dargelegt sind (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2002 - VI ZR 91/02, BGHZ 152, 7, 8 f).
- LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
Finanzagentenhaftung
Daher erübrigt sich auch eine Beiziehung der staatsanwaltlichen Akte, zumal die Klägerin ohnehin nicht zu erkennen gegeben hat, welche Aktenbestandteile sie für erheblich hält (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 09.06.1994 - IX ZR 125/13, juris). - OVG Niedersachsen, 17.10.2018 - 9 ME 106/18
Gerichtliche Überprüfung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; …
In diesem Zusammenhang sei in Bezug auf die Freigabe der Zahlung an das Finanzamt durch die Staatsanwaltschaft die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur "uneigennützigen Treuhand" einschlägig (BGH, Urteile vom 17.12.2015 - IX ZR 61/14 -, vom 10.9.2015 - IX ZR 125/13 - und vom 26.4.2012 - IX ZR 74/11 -, alle juris).